Der Zweigverein Johanngeorgenstadt ersuchte uns um Aufnahme folgender Abwehr: Der Aufsatz No. 1 des „Glückauf”: „Über Sommerfrischen im Erzgebirge” hat in seiner absprechenden Kritik dieser Sommerfrischen den Beifall des Zweigvereins Johanngeorgenstadt nicht finden können und erklärt letzterer hierdurch ausdrücklich, daß diese allgemein ausgesprochenen Urteile für Johanngeorgenstadt und dessen nächste Umgebung völlig unzutreffen sind.”
Die Schriftleitung des Glückauf erwidert auf diese Abwehr, daß ihr der angezogene Artikel von einem Herrn zugegangen ist, welcher das Erzgebirge als Tourist und Studien halber nach den verschiedensten Richtungen bereist hat, der es demnach vielseitig kennt und wohl Ursache haben muß, über die Verpflegung, welche Besucher unsers Gebirgs an einzelnen Orten gefunden haben, zu klagen. Daß der Verfasser damit nicht Johanngeorgenstadt und Umgebung, sondern andere Orte gemeint hat, ist wohl anzunehmen. Von anderen Seiten sind uns bezüglich des genannten Artikels zustimmende Erklärungen zugegangen, woraus anzunehmen ist, daß doch da und dort manches zu wünschen übrig bleibt. Auch die touristische Presse hat dem Artikel „Über Sommerfrischen im Erzgebirge” wohlwollende Beachtung geschenkt. So schreibt z. B. die Nordböhmische Touristen-Zeitung (Heft 3) in einem Aufsatze, welcher mit „Rüstet, Ihr Gastwirte und Vereine!” folgendes: „Im gleichem Sinne spricht sich die von Dr. Köhler und H. Möckel in Schneeberg herausgegebene Monatsschrift „Glückauf” in No. 1 ihres 9. Jahrganges aus. Hielte uns nicht die Rücksicht auf den Raum unseres Blattes ab, brächten wir den ganzen Artikel zum Abdrucke, doch müssen wir uns mit Wiedergabe der übersichtlich gefaßten Hauptpunkte hier begnügen.” Und im Briefkasten des von Gisbert in Berlin herausgegebenen „Tourist” No. 17 heißt es: „Das treffliche Organ des Erzgebirgsvereins „Glückauf” hat diese Frage, welche das Unterkunftswesen im Erzgebirge betrifft, in einem fachlichen Artikel beleuchtet. Wir wollen nächstens davon Notiz nehmen.”
Quelle: Glückauf! Organ des Erzgebirgsvereins. 9. Jg. Nr. 3 v. März 1889, S. 26.