Auf der letzten in Eibenstock abgehaltenen Generalversammlung wurde die Anlegung von Logis-Nachweisbüchern beschlossen. Die betreffenden Formulare werden in der nächsten Zeit den Vorständen der Zweigvereine zugehen und wir bitten dieselben, dann das Weitere zu veranlassen. Ein Exemplar der ausgefüllten Formulare verbleibt dem betreffenden Zweigvereine, das andere Exemplar bitten wir bis spätestens 4 Wochen nach Empfang wieder an den Gesamtvorstand zurückzusenden. Der letztere wird sodann Abschriften davon bei Vertrauenspersonen in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau u. s. w. niederlegen und sonst noch auf möglichste Verbreitung derselben bedacht sein. Wir halten es außerdem für angemessen, wenn die Logisvermieter an die Kasse des betreffenden Zweigvereins je 50 Pf. als geringen Beitrag zu den durch solche Veröffentlichungen erwachsenden Kosten einzuzahlen. Doch wollen wir dies in jedem einzelnen Falle den Beschlußfassungen der betreffenden Zweigvereine überlassen.
Schneeberg, Anfang April.
Der Gesamtvorstand.
Dr. Köhler.
Dr. Neeße.
Quelle: Glückauf! Organ des Erzgebirgsvereins. 1. Jg. Nr. 4 v. 15. April 1881, S. 31.